Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der TravelPixel Web GmbH gegenüber Unternehmern sowie für die Nutzung dieser Website.
Stand: 4. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Software-, Entwicklungs- und Betriebsleistungen zwischen der TravelPixel Web GmbH, Alexanderstraße 78, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für die bloße Nutzung dieser Website gelten die §§ 10 bis 12 entsprechend.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot der Auftragnehmerin und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot und die ihm beigefügte Leistungsbeschreibung.
(3) Leistungen der Auftragnehmerin umfassen typischerweise die Bestandsaufnahme, die Erstellung eines Datenmodells und Ereignisplans, die Einrichtung und Anpassung der Buchungsmaschine, die Anbindung von Fremdsystemen sowie den anschließenden Betrieb. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
(4) Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Hinweise zu rechtlichen Anforderungen dienen der technischen Umsetzung und ersetzen keine rechtliche Prüfung durch den Auftraggeber.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere Reiseprogramme, Preistabellen, Reisebedingungen sowie Zugänge zu den anzubindenden Systemen.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Person und stellt sicher, dass Abstimmungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen.
(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
(4) Der Auftraggeber verantwortet die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere reiserechtliche Pflichtangaben, Preisangaben und Widerrufsbelehrungen gegenüber seinen eigenen Kunden.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einführungsprojekte werden zu einem Festpreis oder nach Aufwand abgerechnet; Maßgebliches regelt das Angebot. Bei Abrechnung nach Aufwand gilt der im Angebot genannte Stundensatz.
(3) Laufende Betriebs- und Nutzungsentgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und 5 BGB.
(5) Die Auftragnehmerin kann die Entgelte für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres anpassen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Betriebsleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen; die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Livegang.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Vertragsende stellt die Auftragnehmerin die vom Auftraggeber eingebrachten Daten einmalig in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende; darüber hinausgehende Migrationsunterstützung wird gesondert vergütet.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der überlassenen Software im vereinbarten Umfang.
(2) An individuell für den Auftraggeber erstellten Gestaltungen und Texten räumt die Auftragnehmerin nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein.
(3) Rechte an der zugrunde liegenden Plattform, an wiederverwendbaren Bestandteilen und an dem für ihre Erstellung erlangten Wissen verbleiben bei der Auftragnehmerin.
(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten, insbesondere an Fotografien und Texten, über die erforderlichen Rechte verfügt.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Die Auftragnehmerin betreibt die vertragsgegenständlichen Dienste mit einer Verfügbarkeit von 99,5 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
(2) Geplante Wartungsfenster werden mindestens fünf Werktage im Voraus angekündigt und außerhalb der Hauptbuchungszeiten gelegt. Sie gelten nicht als Ausfallzeit.
(3) Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von Störungen bei Vorleistungserbringern, höherer Gewalt oder aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht erreichbar sind, bleiben unberücksichtigt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Feststellung, in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen.
(3) Die Auftragnehmerin beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Eine Gewährleistung besteht nicht für Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber, auf unsachgemäßer Bedienung oder auf Störungen angebundener Fremdsysteme beruhen.
§ 9 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Nettovergütung begrenzt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung im Zusammenhang mit dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.
§ 11 Nutzung dieser Website
(1) Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform; das Zitatrecht bleibt unberührt.
(2) Fachbeiträge im Magazin geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und stellen keine Rechtsberatung dar.
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§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.