Lösung · Vertrauen
Datenschutzkonformes Tracking
Messung, die einer Prüfung nicht standhält, ist wertlos — spätestens dann, wenn sie abgeschaltet werden muss. Wir richten Tracking so ein, dass Einwilligung, Rechtsgrundlage, Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept von Beginn an zusammenpassen.
Consent Mode, TTDSG-konforme Einwilligung, Auftragsverarbeitung und Löschkonzept — dokumentiert statt improvisiert.
Einwilligung als Schaltstelle
Kein Statistik- oder Marketing-Tag startet, bevor eine aktive Einwilligung vorliegt. Ablehnen ist genauso leicht wie Zustimmen.
Nachweisbarkeit
Jede Einwilligung wird mit Zeitpunkt, Version des Hinweistextes und gewählten Kategorien protokolliert.
Verarbeitungsverzeichnis
Wir liefern die technischen Angaben in einer Form, die Ihr Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO direkt aufnehmen kann.
Löschkonzept mit Überwachung
Fristen sind hinterlegt, der Löschlauf wird protokolliert und überwacht — nicht nur beschrieben.
Was § 25 TTDSG praktisch bedeutet
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz regelt den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers. Es ist strenger, als viele annehmen: Betroffen ist nicht nur das Setzen von Cookies, sondern jedes Speichern und Auslesen — auch im Local Storage, auch über Gerätemerkmale. Ohne Einwilligung ist das nur zulässig, wenn es für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
Ein Warenkorb ist unbedingt erforderlich. Eine Reichweitenmessung ist es nicht, so nützlich sie auch sein mag. Wir ziehen diese Linie sichtbar und dokumentieren für jedes eingesetzte Werkzeug, in welche Kategorie es fällt und warum.
Die Einwilligungsoberfläche
Ein Einwilligungsbanner ist kein Gestaltungsproblem, sondern ein Rechtsproblem mit Gestaltungsanteil. Aus den Vorgaben und der Aufsichtspraxis folgt ein einfacher Satz von Regeln, an die wir uns halten:
- Ablehnen ist auf derselben Ebene und mit gleicher Deutlichkeit erreichbar wie Zustimmen
- Keine voreingestellten Häkchen für Statistik oder Marketing
- Kategorien sind einzeln wählbar und in verständlicher Sprache beschrieben
- Der Widerruf ist jederzeit über einen dauerhaft erreichbaren Link möglich und wirkt sofort
- Die Seite bleibt bei Ablehnung vollständig nutzbar — auch die Buchungsstrecke
Wie das Signal von dort in die Zielsysteme gelangt, beschreibt der Beitrag Consent Mode richtig einsetzen.
Auftragsverarbeitung und Drittländer
Für jedes Werkzeug, das personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, muss ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Wir führen für Ihr Projekt eine Liste dieser Verarbeiter mit Zweck, Datenkategorien, Standort und Vertragsstand.
Wenn Daten in ein Drittland gelangen, benennen wir den Übermittlungsweg und die Grundlage — Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln mit ergänzender Prüfung. Wo Ihnen das Risiko zu hoch ist, zeigen wir eine in der EU betriebene Alternative auf. Wir setzen kein Werkzeug ohne Ihre ausdrückliche Entscheidung ein.
Betroffenenrechte im Alltag
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach den Art. 15 bis 21 DSGVO müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Damit das kein Sonderprojekt wird, richten wir eine Suche über Buchungsnummer und E-Mail-Adresse ein, die alle beteiligten Speicher abdeckt: Buchungsdaten, Kommunikationsverlauf, Einwilligungsprotokoll und pseudonyme Analysedaten, soweit sie zuordenbar sind.
Das Ergebnis lässt sich als maschinenlesbare Datei ausgeben. Eine Löschung berücksichtigt automatisch die Aufbewahrungspflichten aus Handels- und Steuerrecht und dokumentiert, was aus welchem Grund erhalten bleibt.
Klarstellung
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung. Wir bauen Technik, die sich prüfen lässt, und liefern die Unterlagen, die Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Kanzlei für die Bewertung benötigt. Die rechtliche Entscheidung treffen Sie.
Häufige Fragen zu dieser Lösung
Brauchen wir dafür eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Das hängt von Ihrer konkreten Verarbeitung ab und entscheidet Ihr Datenschutzbeauftragter. Eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist geboten, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene birgt — bei umfangreichem Profiling etwa. Unsere übliche Einrichtung mit pseudonymen First-Party-Signalen ohne Drittlandtransfer liegt in der Regel darunter. Wir liefern in jedem Fall die technische Beschreibung, die für die Prüfung nötig ist.
Wie viel Reichweite verlieren wir durch strenge Einwilligung?
Sie verlieren keine Reichweite, sondern einen Teil der Messbarkeit — nämlich die Sitzungen derer, die ablehnen. Wie hoch dieser Anteil ist, unterscheidet sich stark nach Herkunftsland und Publikum; wir weisen ihn in jedem Bericht aus, statt ihn zu verschweigen. Was Sie gewinnen, ist die Sicherheit, dass die verbleibenden Zahlen auch nach einer Prüfung noch verwendbar sind.
Können Sie eine bestehende Einrichtung prüfen, ohne sie zu ersetzen?
Ja, das ist ein häufiger Einstieg. Wir prüfen Ihre bestehende Messeinrichtung in den drei beschriebenen Durchläufen, dokumentieren jede Abweichung mit Nachweis und liefern eine nach Dringlichkeit sortierte Mängelliste. Ob Sie die Punkte selbst beheben, Ihre Agentur beauftragen oder uns, ist danach Ihre Entscheidung.
Nächster Schritt
Sehen Sie diese Lösung an Ihrem eigenen Programm
Wir richten eine Demo-Instanz mit zwei Ihrer Reisen ein und zeigen Ihnen, wie sich datenschutzkonformes tracking in Ihrer Strecke auswirkt. Vierzig Minuten, ohne Verpflichtung.
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